IT, Telekommunikation, Internet: Das ändert sich 2012
Insbesondere mit der Novelle des Telekommunikationsgesetzes treten im Laufe des Jahres 2012 einige Neuerungen in Kraft. So darf der Internetanschluss bei einem Anbieterwechsel in Zukunft höchstens für einen Kalendertag
unterbrochen sein.
Der Branchenverband BITKOM hat einige der der Neuerungen für das Jahr 2012 aus den Bereichen IT,
Telekommunikation und Internet zusammengefasst:
Wie erwähnt, soll die Novelle des Telekommunikationsgesetzes einige Änderungen mit sich bringen. Diese Änderungen treten voraussichtlich im Laufe des zweiten Quartals in Kraft. So sollen in Zukunft die Wartezeiten bei Servicenummern kostenlos sein. Hier erfolgt eine schrittweise Umsetzung der Regelung. Zunächst werden die ersten zwei Minuten der Wartezeit kostenlos sein. Wie eingangs angesprochen, darf der Telefon- oder Internetanschluss bei einem Anbieterwechsel in Zukunft höchstens für einen Kalendertag unterbrochen sein. Die Mitnahme der Rufnummer muss möglich sein, dass gilt auch für Mobilfunk. Bei Internetanschlüssen im Festnetz ist die erreichbare Mindestgeschwindigkeit anzugeben. Die Anbieter müssen mindestens eine Tarifvariante mit einer Höchstlaufzeit von 12 Monaten offerieren. Bei der Nutzung von Call-by-call-Diensten muss in Zukunft vor dem Gespräch der Preis angesagt werden.
In Sachen E-Commerce soll eine künftige Gesetzesänderung den elektronischen Geschäftsverkehr transparenter machen. Laut BITKOM wird der Beschluss des Bundtages bis zum Sommer 2012 erwartet. Mit der Neuregelung soll der Kunde unmittelbar vor der Bestellung die entscheidenden Informationen erhalten, also etwa hinsichtlich Preis, Versandkosten oder Laufzeit eines Vertrages.
Im Jahr 2012 startet die E-Bilanz, sprich Unternehmen können ihre Jahresabschlüsse elektronisch beim Finanzamt einreichen. Für das Wirtschaftsjahr 2011 sei die elektronische Übermittlung freiwillig, für die Folgejahre wird die E-Bilanz zwingend. Die ursprünglich für den Januar 2012 geplante elektronische Lohnsteuerkarte kommt hingegen später. Die letztmalig für das Jahr 2010 ausgegebenen Lohnsteuerkarten auf Papier behalten ihre Gültigkeit
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